Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Landeskommission legt umfassende Standards für NRW vor

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Köln, 09. September 2026. Die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat in Düsseldorf ihren Abschlussbericht vorgestellt. Prof.in Dr.in Heike Wiemert vom katho-Standort Köln hat als Expertin für inklusiven Kinderschutz in der Kommission mitgearbeitet.
Ein Jahr intensiver Arbeit: Standards für eine verbindliche Aufarbeitung
Von Mai 2025 bis Juli 2026 hat das unabhängige Expert_innengremium ein Konzept ineinander verschränkter, abgestimmter Haltungs-, Struktur- und Verfahrensstandards entwickelt. Diese sollen der Landesregierung ermöglichen, Wege der gesellschaftlichen und individuellen Aufarbeitung zu bereiten und die rechtlichen sowie strukturellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
In ihrem Abschlussbericht betont die Landeskommission, dass sich das Land NRW in der Aufarbeitung nicht auf die Selbstregulierung von Institutionen, Betrieben und Familien verlassen kann. Stattdessen gilt es, Aufarbeitung als dauerhafte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und umzusetzen. Das schließt auch die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Familie ein, für die es eine stärkere staatliche Mitverantwortung braucht.
Inklusiver Kinderschutz: Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekte ernst nehmen
„Aufarbeitung muss alle jungen Menschen erreichen – gerade diejenigen, deren Stimmen sonst leicht überhört werden“, betont Prof.in Dr.in Heike Wiemert, Professorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und Mitglied der Landeskommission. „Aus der Perspektive des inklusiven Kinderschutzes bedeutet das: Kinder und Jugendliche müssen als Träger eigener Rechte ernst genommen und an Aufarbeitungsprozessen tatsächlich beteiligt werden. Dafür braucht es barrierefreie Zugänge, geeignete Unterstützung und unabhängige Strukturen.“
Zentrale Forderungen: Von der Analyse zur konkreten Veränderung
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Bericht der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im familiären Kontext. Die Kommission betont ausdrücklich, dass sexualisierte Gewalt in Familien keine Privatsache sei. Das Land müsse seine politische Mitverantwortung anerkennen und Betroffenen entsprechende Aufarbeitungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stellen.
„Aufarbeitung darf nicht bei der Analyse des Vergangenen stehen bleiben, sondern muss konkrete Veränderungen für besseren Schutz anstoßen“, so Wiemert. „Mit der Übergabe des Abschlussberichts ist die Arbeit der Kommission beendet – die Verantwortung der Politik beginnt jetzt. Die Empfehlungen liegen auf dem Tisch – nun muss das Land handeln.“
Mit der Übergabe der Empfehlungen an den Landtag endet die Arbeit der Landeskommission. Zugleich beginnt die politische Auseinandersetzung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Ergebnisse markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer verbindlichen, transparenten und betroffenenorientierten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen.
Die zentralen Forderungen der Kommission sowie den ganzen Bericht zum Download finden Sie im unten angegebenen Link.
Originalmeldung:
https://katho-nrw.de/news/detailansicht/aufarbeitung-sexualisierter-gewalt-landeskommission-legt-umfassende-standards-fuer-nrw-vor
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Heike Wiemert
Dekanin / Professorin für Theorien, Konzepte und Methoden der Sozialen Arbeit, Schwerpunkt Inklusiver Kinderschutz
h.wiemert@katho-nrw.de
+49 221 7757 220



